Informationspflichten VVG

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Gemäß Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 7 und VVG-Informationspflichtenverordnung (VVGInfoV) müssen dem Versicherungsnehmer

regeln, dass jedem Versicherungskunden vor Vertragsabschluss bestimmte Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen. Man spricht hier von den «Informationspflichten» nach VVG.

Dafür stellt jeder Versicherer ein Informationspflichtenblatt zur Verfügung. Darin enthalten sind z.B. Informationen zum Versicherer, Informationen zur angebotenen Leistung, Informationen zum Vertrag und Informationen zum Rechtsweg.






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