Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht

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Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.

⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.


Winterreifen mit einem Herstellungsdatum müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr.

Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.


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