Fremdschaden
Version vom 23. Februar 2021, 08:49 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Wwenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter , als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.
👁 Siehe auch: Eigenschadenversicherung
Schlagwort: Eigenschaden, Eigenschäden, Fremdschaden, Fremdschäden
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
-.-.-.-