Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gast- und Fremdreiter
Version vom 13. Juni 2021, 08:57 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Personen, die nicht regelmäßig reiten, mit Pferden umgehen und keine Gegenleistung (unentgeltlich) erhalten werden im Zusammenhang mit Pferden als Fremdreiter oder Gastreiter bezeichnet. Das Gastreiterrisiko bzw. Fremdreiterrisiko ist separat durch den Pferdehalter mitzuversichern.
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Schlagwort: Pferdehalterhaftpflicht, Pferdeeigentümerhaftpflicht