Unfallversicherung private, Definition Unfall
Version vom 27. April 2021, 05:22 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.
Siehe auch:
Eigenbewegungsschaden
Unfallversicherung private, Insektenstich
Unfallversicherung private, Sturz
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung
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