Subsidiaritätsklausel
Version vom 15. März 2021, 08:05 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Eine Subsidiaritätsklausel regelt, dass kein Anspruch auf Versicherungsleistung geltend gemacht werden kann, wenn das vom Schaden betroffene Interesse schon anderweitig versichert wurde.
👁 Siehe auch: Kfz-Versicherung,
👁 Siehe auch: Rechtsschutzversicherung,
Schlagwort: Klausel, Klauseln, Subsidärhaftung
-.-.-.- Kategorien: Versicherung AllgemeinBIMPIM