Firmenrechtsschutzversicherung, Wartezeiten
In der Rechtsschutzversicherung sind Wartezeiten üblich. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass sie bereits bei schwelenden Konflikten hinzugezogen werden.
⚠️ Es lassen sich grundsätzlich also nur künftige Rechtsstreitigkeiten absichern.
Ausnahme, Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit und sogenannte „Rückwärtsversicherungen“. Hier wird der Versicherungsfall der vor Vertragsabschluss eingetreten ist noch mitversichert. Dies betrifft Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Versicherungsnehmer wird an der Vertrag für eine gewisse Zeit gebunden um nach der Schadenszahlung eine Kündigung auszuschliessen.
- Schadenersatzrechtsschutz - keine Wartezeiten. Versicherungsnehmer klagt auf Schmerzensgeld.
- Disziplinar- u. Standesrechtsschutz - keine Wartezeiten. Arzt verstößt im Internet gegen das Werbeverbot.
- Ordnungswidrigkeiterechtsschutz - keine Wartezeiten Versicherungsnehmer geht gegen Bußgeldverfahren vor.
- Strafrechtsschutz - keine Wartezeiten - Hauseigentümer wird von Fußgänger verklagt, der vor dem Haus gestürzt ist
- erweiterter Strafrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten
- Steuerrechtsschutz - XXX Monate Wartezeiten
- Verwaltungsrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Behördenstreitigkeit, wegen Maulkorbpflicht
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz - 3 Monate Wartezeiten Streitigkeiten über Miethöhe o. Räumungsprozessen
- Internetrechtsschutz - XX X Monate Wartezeiten
...... .. Anfrage / Sofortangebot - kostenfrei und unverbindlich - anfordern
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Firmenrechtsschutzversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960 WhatsApp: 08105 - 7789 881
|