Hundehaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse
Nicht versichert sind i.d.R.
- Eigenschäden
- Schäden durch bestimmte Hunderassen - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt
- Schäden die durch gewerblich eingesetzte Hunden entstehen
- Anzeigepflichtverletzungen - Beispiel: falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Rasse und/oder Anzahl der
- versicherten Hunde
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,
- angeborene Krankheiten,
- bereits vorliegende chronische Erkrankungen und Fehlentwicklungen,
- Diäten,
- Ergänzungsernährung / Futter,
- Berfsgegenstände / Pflegezubehör,
- Fahrt- /Reisekosten eines Tierarztes,
- Kriegsereignisse,
- Erdbeben,
- Überschwemmingen,
- Kernenergie,
- Epidemien und Pandemien.
👁 Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht
Eigenschadenversicherung
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