Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung
Version vom 30. Dezember 2022, 09:43 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
- Verschuldenshaftung
Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.
- Gefährdungshaftung
Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.
Siehe auch:
Haftpflichtgesetz
Gefährdungshaftung
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Haftung, Haftungsarten