Datenschutzklausel
Version vom 2. August 2021, 11:06 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Der Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.
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