Datenschutzklausel

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Die Datenschutzermächtigungsklausel ist eine vom Versicherungsnehmer auf Antragsformularen zu unterzeichnende Klausel. Der Versicherungsnehmer erteilt sein Einverständnis, dass bestimmte persönliche Daten an Dritte (z.B. Rückversicherer) weitergegeben werden dürfen.


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