Privatrechtsschutzversicherung, Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung
Version vom 18. Juni 2021, 06:10 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Die Privathaftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Siehe auch:
Privathaftpflichtversicherung
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Schlagwort: Unterschied Rechtsschutzversicherung Haftpflichtversicherung
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