Firmenrechtsschutzversicherung, Schiedsgutachterverfahren
Version vom 18. April 2021, 10:19 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Das Schiedsgutachterverfahren kann dann Anwendung finden, wenn eine Deckungskostenabsage vom Versicherer erklärt wurde. Durch einen Sachverstänigen/Gutachter bzw. Rechtsanwalt erfolgt dann eine Überprüfung. Dieser Rechtsanwalt muss wenigstens seit fünf Jahren zugelassen sein. Die zuständige Rechtsanwaltskammer bestimmt diesen Anwalt. Die Entscheidung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Das Ergebnis/Entscheidung ist für den Versicherer bindend. Für den Versicherungsnehmer jedoch nicht. Ihm steht der Weg zur Deckungsklage offen.
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