Krankenversicherung private, ambulante Heilbehandlung
Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in der Praxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Darunter fallen ebenfalls Behandlungen von Heilpraktikern und Psychotherapeuten. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel.
Für gesetzlich Versicherte:
Ausschnittstarife, Versicherungen für bestimmte ambulante Teilleistungen, werden auch als Zusatzversicherungen, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, angeboten.
Siehe auch:
Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot
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Schlagwort: ambulante Heilbehandlung, ambulante Behandlungskosten, ambulante Zusatzversicherung, ärztliche Behandlung, Arztbehandlung
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