Versicherungspflicht
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Die Pflichtversicherung ist auf grund gesetzlicher Vorschriften gegeben. Grundsätzlich lässt sich die Pflichtversicherung unterteilen:
Im Regelfall das staatliche Versicherungssystem mit der gesetzlichen Zwangsmitgliedschaft, wie die Sozialversicherung mit den Bereichen Kranken-,Renten-,Arbeitslosen-, Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung.
Die Pflicht zum Abschluss einer Privaten Versicherung, wie
- die KFZ-Haftpflichtversicherung,
- Berufshaftpflichtversicherung (für Kammerberufe)
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Schlagwort: Versicherungspflicht, Pflichtversicherung