Minderwert
Version vom 15. Oktober 2021, 05:04 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der Minderwert ist im Haftpflichtrecht der geringere Wert, den der Markt einer beschädigten Sache (merkantiler Minderwert) nach ihrer Reparatur über den wegen nicht behebbarer Mängel verbliebenen technischen Minderwert hinaus bereits wegen des Risikos verborgener Mängel gegenüber einer vergleichbaren unbeschädigten Sache beimisst. Er wird vor allem im Zusammenhang mit der Regulierung von Unfallschäden bei Kraftfahrzeugen verwendet. Quelle: Wikipedia
Siehe auch:
Kfz Versicherung, merkantiler Minderwert
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