Privatrechtsschutzversicherung, Baurechtsschutzversicherung
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Für den Bauherren ist die Baurechtsschutzversicherung / Bauherrenrechtsschutzversicherung mit eine der wichtigsten Policen. Beim Bau sind i.d.R. viele Firmen beteiligt. Differenzen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherren und Handwerksfirmen über die Güte und rechtzeitiger Ausführung der Arbeiten kommen regelmäßig vor.
Durch eine hohe Zahl der Bau-Beteiligten sind Abstimmungs-Fehler und Pfusch nicht zu vermeiden. Wird keine Einigung über Nachbesserung bzw. Schadenersatz erzielt, muß der Bauherr, um zu seinem Recht zu kommen, den Rechtsweg bestreiten.
In der Zeit, in der Kosten für Bau oder Umbau das Budget belasten, sind teure Streitigkeiten für das Projekt zu vermeiden oder eine bestehende Bauherrenrechtsschutzversicherung springt ein.
- Bauherren Rechtsschutzversicherung / Leistungen
- Die Bauherrenrechsschutzversicherung schützt den Bauherren und ermöglicht seine Interessen aktiv zu verfolgen. Der Rechtsschutz. greift bei Konflikten, die beim Kauf, Bau oder der Sanierung einer Immobilie immer wieder auftreten. Bei einem Rechtsstreit werden die folgenden Kosten übernommen:
- - Anwaltskosten (gesetzliche Honorarhöhe),
- - Gerichtskosten,
- - Kosten von Sachverständigen und Gutachtern,
- - Kosten für Gerichtsvollzieher,
- - Zeugengeld,
- - Reisekosten
- - ggf. Aufwand der Gegenseite
- - Mediationskosten (vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung)
- Baurechtsschutz / Wartezeiten
- Die Wartezeiten betragen in der Regel 3 Monate.
- Vertragsdauer
- Die Vertragsdauer bezieht sich auf die Bauzeit.
- Beiträge
- Schadenbeispiele
- Anbieter der Baurechtsschutzversicherung
- ARAG
- ÖRAG
- Unterschied zwischen Bauherrenrechtsschutzversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung
- Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
- Die Haftpflichtversicherung hingegen schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Beide Versicherungen ergänzen sich optimal. Sie sind auf der sicheren Seite.
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