Pferdehalterhaftpflichtversicherung, fall of hammer Versicherung
Version vom 29. Januar 2022, 08:53 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Mit dem Hammer-Zuschlag in einer Pferdeauktion, geht das Pferd in das Eigentum des neuen Besitzers/Eigentümers über. Gleichfalls trägt der Eigentümer ab diesem Zeitpunkt alle Risiken, die im Zusammenhang mit dem ersteigerten Pferd stehen. Die Fall-of-Hammer-Versicherung bietet ab Zuschlag Versicherungsschutz. Diese Versicherung wird vor Kauf abgeschlossen.
⚠️ Wird kein Pferd ersteigert, entstehen auch keine Kosten.
- Die Versicherungsleistungen
- Tod des Pferdes
- - Bei Tod und Nottötung infolge eines Unfalls, Krankheit oder Operation,
- - Trächtigkeit oder Geburt,
- - Brand, Blitzschlag oder Explosion, wird der Auktionskaufpreis erstattet.
- Diebstahl und Raub
- Bei Diebstahl und Raub wird der Auktionskaufpreis dem Versicherungsnehmer erstattet.
- Transportschaden
- Kommt es zu einem Transportunfall, mitversichert ist auch der Transportmittelunfall, dass zu Folge den Tod des Pferdes hat, ist dies versichert.
- örtlicher Geltungsbereich
- Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Deutschlands, in den Anrainerstaaten und in Skandinavien, Spanien, Portugal und Italien.
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