Fremdschaden
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Fremdschaden: Wenn durch die Schuld des Versicherungsnehmers Dritte, als Personenschaden oder das Eigentum Dritter, als Sachschaden beschädigt wird, spricht man von einem Fremdschaden.
Siehe auch:
Eigenschaden / Eigenschadenversicherung
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