Immobilienrechtsschutzversicherung
Version vom 23. März 2022, 12:55 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Immobilienrechtsschutzversicherung
Immobilienrechtsschutz: Der Versicherungsschutz erstreckt sich wahlweise auf Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile sowie dazugehörige Garagen und Kfz-Abstellplätze. Auch die in Deutschland gelegene Ferienwohnung kann versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt immer für ein ganz bestimmtes/benanntes Objekt (Adresse).
- Versicherte Personen in der Immobilienrechtsschutz
- In der Immobilienrechtsschutzversicherung sind die nachfolgenden Personen in einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie versichert
- - als Eigentümer,
- - als Verpächte,r
- - als Vermieter - als Mieter,
- - als Pächter,
- - oder als berechtigter Nutzer.
- Leistungen der Immobilienrechtsschutzversicherung
- - Anwaltsgebühren (auch Korrespondenzanwalt),
- - Zeugengelder,
- - gerichtliche Sachverständigengebühren,
- - Gebühren der Verwaltungsbehörden,
- - Prozesskosten der Gegenseite.
- Wartezeiten in der Immobilienrechtsschutzversicherung
- - betragen drei Monate. Erst danach besteht ein Leistungsanspruch.
- Nicht versichert sind Streitigkeiten durch
- - Planfeststellungsangelegenheiten,
- - Flurbereinigungsangelegenheiten,
- - Umlegungsangelegenheiten ,
- - Enteignungsangelegenheiten,
- - sowie Zwistigkeiten, die im Zusammenhang mit Planungsarbeiten und der Errichtung, sowie der Finanzierung stehen,
- - dies gilt auch für Grundstücke..
- Generelle Ausschlüsse der Immobilienrechtsschutzversicherung
- - Krieg,
- - Unruhen,
- - Streik,
- - Aussperrung,
- - Baurisiko,
- - Internationale Gerichte,
- - Halte- und Parkverstöße,
- - Asylrech,t
- - übergangene Ansprüche sowie Streitereien unter den versicherten Personen,
- - Urheberrecht ,
- - Spekulationsgeschäfte, Erbschaften,
- - vorsätzlich begangene Straftaten.
Siehe:
https://www.versicherungsvergleich.de/Immobilienrechtsschutzversicherung
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