Pferdeleibesfruchtversicherung

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Leibesfruchtversicherung: Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein.


  • Leistungen erfolgen bei
- Tod des Fohlens,
- Nottötung.
- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.

Leibesfrucht - Fohlenversicherung Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Folgende Leistungsbeschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung

Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

Beitrag zur Leibesfruchtversicherung

Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.

Zeitpunkt des Versicherungsbeginns

Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.

Nottötung

Zusätzlich gilt für die Trächtigkeitsversicherung und die Leibesfruchtversicherung / Fohlenversicherung, dass bei einer Nottötung die tariflich vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Eine Nottötung kann erforderlich sein, wenn z.B:

die Stute oder das Fohlen nachweislich nicht überleben können eine lebensbedrohliche Verletzung besteht






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Anschrift ab 01-07-2021
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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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