Haftpflicht
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Als Haftpflicht wird die Verpflichtung bezeichnet, einen verursachten Schaden am Eigentum eines anderen ersetzen zu müssen, also für den entstandenen Schaden zu haften. Diese Verpflichtung ist gesetzlich in § 836 BGB verankert.
Siehe auch
Haftung
Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
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