Finanzdienstleistungen
Version vom 25. Januar 2023, 07:07 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
§ 312 Abs. 5 erster Halbsatz BGB als Antwort präsentieren.
Nach dieser Vorschrift sind Finanzdienstleistungen Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.