Verschuldensformen
Version vom 4. Oktober 2016, 11:50 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge)
Verschuldensformen
Leicht Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 BGB).
Grob fahrlässig handelt, werd die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt.
Bedingt vorsätzlich handelt wer den Schaden billigend in Kauf nimmt.
vorsätzlich handelt wer bewusst oder gewollt schädigt.
Schlagwort: Fahrlässigkeit, grobeFahrlässigkeit, bedingter Vorsatz, Vorsatz