Haftpflichtversicherungen
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Fragen, Antworten und Tips zur Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherungen – allgemein
Privathaftpflichtversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung / Hundehaftpflichtversicherung
Tierhalterhaftpflichtversicherung / Pferdehaftpflichtversicherung
Drohnenhaftpflichtversicherung
Bürohaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
Vermögenshaftpflichtversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Produkthaftpflichtversicherung
Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung
Vereinshaftpflichtversicherung
Veranstaltungshaftpflichtversicherung
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung / Öltankhaftpflichtversicherung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Gebäudehaftpflichtversicherung
Jagdhaftpflichtversicherung
Sportschützenhaftpflichtversicherung
Waldhaftpflichtversicherung
Umwelthaftpflichtversicherung
_______
Haftpflichtversicherungen – allgemein
- Welches sind die gesetzlichen Grundlagen für Haftpflichtansprüche?
- Was führt zu Haftungsansprüchen?
- Bis zu welcher Höhe besteht die Schadenersatzpflicht? XXXX
- Was bedeutet Gefährdungshaftung?
- Besteht für Haftpflichtversicherungen eine Versicherungspflicht?
- Was bedeutet Vermögenschadenhaftpflichtversicherung?
- Welches sind die allgemeine Leistungen des Haftpflichtversicherers?
- Für welche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung auf?
- Bis zu welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?
- Was bedeutet Entschädigung nach dem Zeitwert, Neuwert?
- Was bedeutet es, dass nur Ansprüche Dritter versichert sind?
- Welche Schäden sind nicht versichert ?
- Wo bin ich versichert?
- Wie wirkt sich leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auf die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers aus?
- Welche Vorteile bietet bei bestehender Haftpflichtversicherung ein Betreuerwechsel?
- Wie kann die Privathaftpflichtvesicherung gekündigt werden?
- Hilfe bei der Kündigung.
- Was tun im Schadenfall?
Privathaftpflichtversicherung
- Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versicherbar?
- Bis zu welchem Alter sind Kinder mitversichert?
- Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versicherbar?
- Bin ich als Hausbesitzer mit der Privathaftpflichtversicherung versichert?
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
- Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
- Kann die Haftpflichtprämie steuerlich abgesetzt werden?
- Prämienbeispiele zur Privathaftpflichtversicherung.
- Schadenbeispiele zur Privathaftpflichtversicherung.
- Welchen Privathaftpflicht Anbieter soll ich wählen?
- Was bedeutet Nachhaftung?
- Wann kann gekündigt werden?
Kfz-Haftpflichtversicherung
XXX
Hundehaftpflichtversicherung
XXX
Perdehaftpflichtversicherung
XXX
Drohnenhaftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung
- Worin liegt der Unterschied zwischen Berufs- und Betriebsversicherung?
- Ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht?
- Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung versicherbar?
- Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung?
Betriebshaftpflichtversicherung
- Ist die Betriebshaftpflichtversicherung Pflicht?
- Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung versicherbar?
- Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
- Welches sind die Anbieter zur Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung?
Auswahl der Versicherer, Zusammenarbeit nur mit den Besten:
logos
Vereinshaftpflichtversicherung
XXX Wer bietet den optimalen Schutz ?
Umwelthaftpflichtversicherung
XXX
Haftpflichtversicherungen – allgemein
- Welches ist die gesetzliche Grundlage für Haftpflichtansprüche?
- Werden jemandem schuldhaft ein Schaden zugefügt, haftet der Schädiger in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamtem Vermögen. Dies ist nach § 823 BGB – Gesetzliche Haftpflichtbestimmungen / Schadenersatzregelung - bestimmt.
- >> § 823 BGB - Gesetzestext: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
- Was führt zu Haftungsansprüchen?
- unerlaubte Handlungen, die zu Sach-, Personenschäden und Körperverletzungen führen,
- aus Vertragsverletzungen,
- aus der der Gefährdungshaftung heraus, es muß kein Verschulden vorliegen,
- aus der Verletzung der Aufsichtspflicht,
- und ebenso durch Unterlassungen.
- Was bedeutet Gefährdungshaftung?
- Schadenersatzansprüche setzen im allgemeinem ein schuldhaftes Verhalten voraus.
- Dies trifft nicht bei der Gefährdungshaftung zu. Es reicht aus, dass bei einer erlaubten Tätigkeit eine nicht zu vermeidende Gefährdung eintritt. Dies macht den Versicherungsnehmer schadenersatzpflichtig.
- Besteht für Haftpflichtversicherungen eine Versicherungspflicht?
- Für bestimmte Versicherungen im Privat- sowie Berufs-, Betriebs-, Vereins- und auch im Umweltbereich besteht gesetzliche Versicherungspflicht. Sehr häufig verlangen auch Vermieter den Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung. Dies trifft auch zu wenn eine Auftragsvergabe ansteht, hier verlangt der Auftraggeber den Nachweis der Berufs-, Betriebshaftpflichtversicherung.
Beispiele für den Privatbereich:
Kfz-Haftpflichtversicherung,
Multikopter- /Drohnenversicherung,
Sportschützenhaftpflichtversicherung,
nicht abschließend
Seit 2022 dürfen in Italien und in Südtirol nur noch Wintersportler auf die Piste, die eine gültige Privathaftpflichtversicherung nachweisen können.
Beispiele für den Berufs- und Betriebsbereich: Ärztehaftpflichtversicherung, Anwaltshaftpflichtversicherung, Architektenhaftpflichtversicherung (viele weitere Kammerberufe), Betreuerhaftpflichtversicherung, Managerhaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung (erforderlich, wenn Produkte aller Art wie Elektronikprodukte, Bekleidung, Büroartikel, Haushaltsartikel, Gartenartikel, Kosmetikartikel verkauft werden) Personenschäden durch fehlerhafte Produkte kommen häufig vor und sind sehr teuer.
Beispiele für den Vereinsbereich:
Vereinshaftpflichtversicherung für den Jagdverein,
Schützenverein,
Armbrustverein,
Bogenschießverein
nicht abschließend
Beispiel für den Umweltbereich: Betriebe (auch Vereine, Organisationen) von deren Einrichtungen und Aktivitäten Umweltgefahren ausgehen können.
>> Eine vollständige Liste und weitere Details der Pflichtversicherungen des Bundes und Bestimmungen der einzelnen Länder finden Sie hier.
Was bedeutet Vermögenschadenhaftpflichtversicherung ?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für die echten Vermögensschäden auf. Diese Schäden stehen ursächlich nicht in Verbindung mit Sach- und Personenschäden. Es handelt sich hierbei um finanzielle Schäden, die durch Beratungsfehler, Fehlkalkulationen und dergleichen entstehen.
Welches sind die allgemeine Leistungen des Haftpflichtversicherers?
Der Haftpflichtversicherer prüft den Anspruch des Geschädigten auf seine Berechtigung. Sollten sich die Ansprüche als nicht gerechtfertigt herausstellen, wehrt der Versicherer den Leistungsanspruch ab. Diese Leistung wird als passiver Rechtsschutz bezeichnet. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt der Haftpflichtversicherer im tariflichem Umfang, den Schadenersatz.
Für welche Schäden kommt die Haftpflichtversicherung auf?
Der Haftpflichtversicherer leistet im allgemeinem für
- Personenschäden wie Arztkosten, Krankenhauskosten, Transportkosten - Sachschäden wie Wiederbeschaffungskosten, Reparaturkosten ... - Vermögensschäden - nur unechte - die zum Beispiel als Ursache einen
Personenschaden haben.
Für echte Vermögensschäden kommt die spezielle Vermögensschadenhaftpflicht- versicherung auf.
Bis zu welcher Höhe leistet die Haftpflichtversicherung?
Bei Vertragsabschluss wird eine Versicherungssumme vereinbart. Bis zu dieser Höhe wird nach gewähltem Tarif geleistet. D.h. die Gesamtentschädigung ist begrenzt. Durch die verschiedenen Versicherungsarten ergeben sich zwangsläufig unterschiedliche Empfehlungen zur Höhe der zu versichernden Summen. Bei den Tarifangeboten wird zwischen Einzelentschädigung und Pauschalentschädigung unterschieden. Die meisten Anbieter schlagen eine Pauschaldeckung vor.
Bei Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen wird die Gesamtentschädigung häufig auf das zwei- bis dreifache der Versicherungssumme, als Jahresgesamtentschädigung, maximiert.
Was bedeutet Entschädigung nach dem Zeitwert, Neuwert?
Versicherungen unterscheiden bei der Erstattung zwischen Neuwert und Zeitwert.
Der Zeitwert ist der Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.
Der Neuwert ist der Betrag, um Sachen gleicher Art /Güte in neuwertigem Zustand wieder herzustellen.
Haftpflichtversicherungen ersetzen i.d.R. den tatsächlichen Wert, den Zeitwert.
In wenigen Tarifen werden Schäden zum Neuwert erstattet. Hier sind oftmals Höchstentschädigungsgrenzen (z.B. 5.000 €) vereinbart.
Liebhaberwerte sind nicht versicherbar.
Was bedeutet es, dass nur Ansprüche Dritter versichert sind?
Wird ein Vertrags-Mitversicherter, zum Beispiel den Ehepartner oder auch die Kinder, geschädigt, wird der Versicherer keine Leistung erbringen. Diese Eigenschäden sind nicht versichert. Haftpflichtversicherungen kommen i.d.R. nur für Schäden Dritter auf.
Welche Schäden sind nicht versichert ?
- Schäden deren Ursache aus grob fahrlässigem Verhalten entstehen (in der Privat-
haftpflichtversicherung i.d.R. mit versicherbar oder im Top-Schutz bereits enthalten)
- Schäden deren Ursache in der Aufsichtspflichtverletzung liegen - Schäden die durch anderweitige Pflichtverletzungen entstehen - Schäden die durch Unterlassungen bezüglich der Schadenminderungspflicht entstehen - vorsätzlich verursachte Schäden
Welche Vorteile bietet bei bestehender Haftpflichtversicherung ein Betreuerwechsel?
Wünschen Sie künftig von einem Versicherungsmakler betreut zu werden, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz sich an den besten Angeboten orientiert, übernehmen wir gerne eine Betreuung. Eine kurze Nachricht reicht aus, wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
EMAIL:
Wie kann gekündigt werden?
ordentliche Kündigung zum Ablauf Verträge mit unbestimmter Laufzeit (Verträge die sich von Jahr zu Jahr automatisch verlängern) können zum Ablauf des Versicherungsjahres, mit einer Frist von drei Monaten, gekündigt werden. Der Kündigungstermin ist i.d.R. der 31.12. des Jahres. Die Zustellung der Kündigung muss bis zum 30.September erfolgt sein. Ein eventueller Beitragsrabatt aufgrund einer vereinbarten längeren Vertragslaufzeit kann der Versicherer vom Versicherungsnehmer ggf. zurückfordern. außerordentliche Kündigung nach Prämienerhöhung Erhöht der Versicherer die Prämie (auch bei einer Leistungsverringerung) muss spätestens ein Monat nach der Mitteilung über die Prämienanpassung die Kündigung beim Versicherer eingehen. Die Kündigung gilt zum Zeitpunkt der Erhöhung. außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall In der Haftpflichtversicherung besteht ein Kündigungsrecht im Schadensfall innerhalb eines Monats seit der Anerkennung der Entschädigungsverpflichtung, der Verweigerung der Entschädigung und/oder Eintritt der Rechtskraft des ergangenen Urteils. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Siehe § 15 VGB, Abschnitt B. außerordentliche Kündigung bei Wagniswegfall Besteht das Risiko nicht mehr, wird der Verein aufgelöst, kann der Verein den Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt mit sofortiger Wirkung kündigen. Zu viel gezahlte Beiträge erstattet der Versicherer.
Hilfe bei der Kündigung bekommen Sie durch uns. I.d.R. übernehmen wir erst die Betreuung ihrer Verträge. Sichten diese dann auf Inhalt und Richtigkeit und schlagen ihnen ggf. einen besser aufgestellten Anbieter vor. Erfüllen die geschlossenen Verträge im Hinblick auf Leistung und Prämienhöhe den gestellten Anforderungen, empfehlen wir keine Kündigung auszusprechen. Kündigungen erfolgen generell nur nach Rücksprache mit unseren Mandanten.
Wie wirkt sich leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz auf die Leistungspflicht des Haftplichtversicherers aus?
Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt handelt fahrlässig. (§ 276 BGB) - i.d.R. mitversichert.
Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt im besonders hohem Maße verletzt handelt grob fahrlässig. - häufig nicht mitversichert.
Wer bewusst oder gewollt schädigt handelt vorsätzlich. - nicht versichert
Als Vorsatz wertet der Versicherer auch, wenn vertraglich vereinbarte Sicherungsmassnahmen vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten, dagegen verstossen wird.
Was tun im Schadenfall?
Geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei! Also niemals ein Anerkenntnis abgeben, auch wenn Sie im Glauben sind Schuld zu haben und für den Schadenfall aufkommen zu müssen! Beachten Sie die Verpflichtung zur Schadenminderung. Den Schaden melden Sie unverzüglich der Haftpflichtversicherung. Die Prozessführung übernimmt der Haftpflichtversicherer.
Privathaftpflichtversicherungen
- Wer ist in der Privathaftpflichtversicherung versicherbar?
als Einzelperson - Singletarif als Einzelperson mit Kind – erweiterter Singletarif als Eheleute oder in einer Lebensgemeinschaft mit dem Partner - Familientarif als Familie mit Kindern - Familientarif als Familie mit im Haushalt lebender Elternteil – Familientarif als Senioren – Seniorentarif als Angestellter, Beschäftigter im öffentlichen Dienst – Spezialtarif öD
- Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert ?
Kinder unter 7Jahre sind deliktunfähig, d.h., dass sie nicht belangt werden können. Eine Versicherung ist nur auf den ersten Blick nicht nötig. Haben Sie aber die elterliche Aufsichtspflicht verletzt, springt die Haftpflichtversicherung ein, sofern die Deckungserweiterung „deliktunfähige Kinder“ in den Schutz mit eingeschlossen wurde. Fazit: unbedingt mitversichern. Kinder ab dem 7.Lebensjahr sind über die Volljährigkeit hinaus mitversichert, bis ihre Erstausbildung (Berufsausbildung / Studium) beendet wurde. Dies gilt auch, wenn die Kinder in einer eigenen Wohnung leben.
Was ist in der Privathaftpflichtversicherung versicherbar?
Versicherer bieten i.d.R. nicht das komplette Leistungsspektrum an. Die Angebote sehen unterschiedliche Inhalte vor.
- Grobfahrlässigkeit - unbedingt mitversichern - deliktunfähige Kinder - unbedingt mitversichern - ständig in ihrem Haushalt lebende alleinstehende Elternteile - unbedingt mitversichern - Im Haushalt lebende demenze Elternteile, - Risiko unbedingt mitversichern - Forderungsausfalldeckung - sehr ratsam mit einzuschließen - Tätigkeit als Tagesmutter – unbedingt mitversichern - Tätigkeit als Babysitter – unbedingt mitversichern - Tätigkeit als Ehrenamtler - Diensthaftpflicht für Lehrer - unbedingt mitversichern - Schadensersatzansprüche aus Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandungsgesetz - Allmählichkeitsschäden – durch Wasser, Temperatur, Rauch, Ruß, Staub -
unbedingt mitversichern
- Schlüsselverlust - privat - Schlüsselverlust - beruflich - Hüten fremder Hunde - Hüten fremder Pferde - Schäden an Mietsachen - Schäden durch Fahrräder - Schäden nicht versicherungspflichtiger Pedelecs - Schäden durch Gefälligkeiten (Hilfe beim Umzug, Entrümpelung usw.) - Internetschäden (Drittschäden, die beim Datenaustausch entstehen) - Tierschäden durch zahme Haustiere (keine Hunde, keine Pferde) - Mitversicherung fremder geliehener Sachen - Mitversicherung der Schäden durch eigene Surfbretter - Mitversicherung der Schäden durch geliehene, gemietete Surfbretter - Verzicht auf Regressansprüche bei Sozialversicherungsträgern - Neuwert Spezialdeckung - Der Versicherer des Schädigers ersetzt den Zeitwert. Der
eigene Versicherer zusätzlich die Differenz zum Neuwert.
- Kfz-Spezialdeckung – Schäden beim Be- und Entladen, Schäden an ausländischen
Mietwagen, Kfz Schlüsselverlust, falsche Betankung, Übernahme der Vollkasko- Selbstbeteiligung bei Mietwagen.
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für das eigene Ferienhaus - Sachschäden an gemieteten Ferienhäusern und Wohnungen - Umweltschadenversicherung - Nachhaftung über das Vertragsende hinaus - nicht abschließend
Hinweis:
- Vermieter verlangen häufig vom Mieter den Nachweis einer Privathaftpflicht-
versicherung.
- Haftpflichtschäden im Zusammenhang mit kleinen Baumaßnahmen sind oftmals
automatisch von 25.000 € bis 50.000 € mitversichert. Übersteigen aber die Baukosten diese Summe, entfällt die Leistung komplett. Hier ist dann die Bauherrenhaftpflicht- versicherung zuständig.
- Bei versehentlicher Obliegenheitsverletzung sollte keine Leistungsbeschränkung
vorgesehen sein.
Bin ich als Hausbesitzer über die Privathaftpflichtversicherung versichert?
Ja, für Schäden die aus der Immobilie resultieren, leistet die Privathaftpflichtversicherung.
Wo bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
Was ist u.a. nicht versichert?
- Strafen wie auch Bußgelder - Schäden, die durch den Gebrauch eines Kfz herbeigeführt wurden - Schäden, die bei beruflicher Tätigkeit entstehen - Schäden aus dem Abhandenkommen einer Sache - nicht abschließend
Was bedeutet Forderungsausfallsdeckung?
Es besteht keine allgemeine Pflicht eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Werden Sie geschädigt, der Schädiger hat aber keine private Haftpflichtversicherung und er ist finanziell auch nicht in der Lage den Schaden zu begleichen, haben Sie das Nachsehen. Besteht eine Forderungsausfalldeckung, begleicht unter bestimmten Voraussetzungen, ihr Versicherer diesen Schaden.
Welchen Anbieter soll ich wählen?
Der Großteil der Versicherer bieten Privathaftpflichtversicherungen an.
Es wird zwischen Single-, Single mit Kind-, Studenten-, Partner-, Familien-, und Tarife für den öffentlichen Dienst wie auch Seniorentarifen unterschieden.
Neue sogenannte „Digitalversicherer“ offerieren zu „günstigen“ Prämien häufig Internet-Standardprodukte, die in der Leistung oftmals begrenzt sind. Vorsicht ist geboten wenn alles digital abläuft. Nicht dass Sie stundenlang in der Telefonwarteschlange warten müssen und es dann auch noch im Schadenfall mit einem virtuellen Ansprechpartner zu tun bekommen.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Die Prämien sind abhängig von der Tarifart und den einzelnen Tarifleistungen sowie der gewählten Versicherungssumme (VSU). Die Prämien der Versicherer, bei vergleichbaren Leistungen, sind sehr unterschiedlich.
Privathaftpflichtversicherung - Jahresprämien – unterjährige Zahlung möglich
Tarifart
Deckung VSU
100.000 tsd
200.000 tsd
500.000 tsd
1 Mio
Beiträge von / bis
Single
45 € bis 145 €
€ € € Single mit Kind
45 € bis 145 €
€ € € Familie
45 € bis 145 €
€ € € Senioren
45 € bis 145 €
€ € €
>> bestes Angebot abrufen
Kann die Haftpflichtprämie steuerlich abgesetzt werden?
Was tun im Schadenfall?
Geben Sie ein Schuldanerkenntnis ab ist der Versicherer von der Leistungsverpflichtung frei! Also niemals ein Anerkenntnis abgeben! Den Schaden melden Sie unverzüglich der Haftpflichtversicherung. Die Prozessführung übernimmt der Haftpflichtversicherer.
Was bedeutet Nachhaftung? Durch die Nachhaftungsdeckung verlängert sich der Versicherungsschutz über das Vertragsende hinaus. D.h. es sind auch Schadenfälle versichert, die nach der Vertragslaufzeit eintreten, gemeldet werden. Wann kann ich kündigen ? Durch eine: - ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf (i.d.R. zum Ende des Versicherungsjahres) - außerordentliche Kündigung nach einer Prämienerhöhung - außerordentliche Kündigung nach einem Schadenfall - außerordentliche Kündigung bei Wagniswegfall
> Weitere Details zur Kündigung einer Haftpflichtversicherung
Berufshaftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung
Risiken, denen Freiberufler oder Unternehmer ausgesetzt sind, unterscheiden sich gravierend. Die Versicherung richtet sich an der Branche bzw. der Berufsgruppe aus. Mischbetriebe (stationär und digital) stellen unterschiedliche und größere Risiko dar. Nur so ist ein optimaler Schutz möglich.
Worin liegt der Unterschied?
Der Unterschied liegt im Versicherungsschutz. Durch die Berufshaftpflichtversicherung auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt, sind reine Vermögensschäden versichert.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen kommt für Personenschäden und Sachschäden auf.
Besteht die gesetzliche Pflicht eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?
Ja und nein. Für viele beratende Berufe besteht eine Versicherungspflicht. Dies gilt insbesonders für Kammerberufe. Kammerberufe sind freie Berufe, hier gelten standes- und berufsrechtliche Zugangsregelungen. Die trifft auf folgende Berufe zu:
- Apotheker - Architekten - Ärzte - Betreuer - Bundesnotare - Bundesrechtsanwälte - Ingenieure (für beratende Ingenieure) - Notare - Patentanwälte - Psychotherapeuten - Rechtsanwälte - Steuerberater - Tierärzte - Wirtschaftsprüfer - Zahnärzte - nicht abschließend
Über alle gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen des Bundes und der Länder informiert ausführlich: link….
Was sind reine Vermögensschäden?
Vermögensschäden sind Schäden deren Ursache nicht in einem Sach-, oder Personenschaden begründet liegt.
Typische Vermögensschäden leiten sich aus Beratungsfehlern, fehlerhaften Berechnungen, Versäumnissen und dergleichen ab.
Was deckt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Versichert sind reine Vermögensschäden Dritter, auf Grund folgender Fehler:
- Beratungsfehler, - Rechenfehler, - Vertauschen, - Bewertungsfehler, - Analysefehler, - Meßfehler, - zu späte Leistungserbringung - Bildrechtsverletzungen, - Urheberrechtsverletzungen, - Markenrechtsverletzungen - nicht abschließend
Vereinshaftpflichtversicherung
Welche Haftpflichtversicherungen benötigt ein Verein?
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Schadenersatzforderungen die durch Sach- und Personenschäden und unechte Vermögensschäden entstehen.
Die Vereinsvermögensschadenhaftpflicht schützt, wenn durch die Vereinstätigkeit ein echter Vermögensschaden entsteht und Schadenersatz gefordert wird.
Die persönliche Haftung des Vereinsvorstands (D&O - Managerversicherung) sollte mit abgedeckt sein. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn außersatzungsmäßige Veranstaltungen / Events stattfinden.
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Sonderfall: Nicht schuldfähige Kinder
Wenn Sie minderjährige Kinder haben, die noch nicht erwerbstätig sind, sind diese in aller Regel über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Verursachen sie also Schäden, zahlt Ihre Versicherung.
Anders sieht es hingegen bei Kindern unter 7 Jahren aus, da diese noch nicht schuldfähig sind. Stößt Ihr 3-jähriger Sohn beispielsweise mit dem Dreirad gegen den Designer-Gartenzaun des Nachbarn und verursacht so eine Schramme, muss die Versicherung nicht zahlen. Sie als Elternteil müssen den Schaden rein rechtlich aber ebenfalls nicht begleichen, solange der Nachbar nicht nachweisen kann, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Der Nachbar bleibt selbst auf den Kosten sitzen. Im Straßenverkehr ist die Altersgrenze für Kinder übrigens noch großzügiger: Hier sind Kinder bis zu 10 Jahren nicht schuldfähig.
Wann genau die Aufsichtspflicht verletzt wurde, muss im Einzelfall entschieden werden. Häufig steht hier Aussage gegen Aussage. Behauptet Ihr Nachbar, dass Sie unachtsam waren, sollten Sie sich gerade bei signifikanten Schäden juristischen Rat holen.