Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 5. März 2023, 14:35 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht. Quelle: DRV

Die Grundsicherung ist keine Rentenart sondern eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicher stellen soll. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff/Regress auf Kinder oder Eltern sofern deren Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Grundsicherung wird nach dem tatsächlichen Bedarf ermittelt.


Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen                 zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn



















.-.-.-.