Hausratversicherung, Aussenanlage
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Zur Aussenanlage einer Wohnung (eines Hauses zählen):
- Markisen,
- Mauern, Einfriedungen,
- Briefkästen,
- Treppen,
- Treppengeländer,
- Aussenlampen,
- Antennen,
- nicht abschliessend.
Nicht immer ist es eindeutig geregelt welche Versicherung, die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung, den Schaden übernimmt.
So gibt es auch Gegenstände, die weder von der Hausrat- noch von der Gebäudeversicherung gedeckt sind. Zu allererst ist zu klären welcher Versicherung der eingetretene Schaden zuzurechnen ist. Merkmale für die Zuordnung zur Hausratversicherung: die Gegenstände sind beweglich.
⚠️ Nicht alle Versicherer verfahren einheitlich, die Tarifbedingungen geben hier Auskunft.
Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen zur Hauptseite
Aussenanlage, Aussenversicherung