Unbenannte Gefahren
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Unbenannte Gefahren
Hierbei handelt es sich um einen Begriff aus den Versicherungsbedingungen. Unbenannte Gefahren sind nicht automatisch mitversichert. Die Bedingungen enthalten den standardmäßig vereinbarten Schutz und ggf. vereinbarte Deckungserweiterungen. Nicht genannte/unbenannte Gefahren/Risiken sind i.d.R. Nicht versichert. Die Ausnahme bildet die Allgefahrendeckung/Allriskpolice.
Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
Schlagwort: unbenannte Gefahren, ungenannte Gefahren