Privathaftpflichtversicherung, Verschuldenshaftung u. Gefährdungshaftung

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 11. April 2017, 18:13 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verschuldenshaftung

Bei unerlaubter Handlung oder auch einer Vertragsverletzung seitens des Schädigers besteht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Haftungsverpflichtung des Schädigers. Die Beweispflicht liegt beim Geschädigten.

Gefährdungshaftung

Regelt die Schadensersatzpflicht auch wenn kein Verschulden seitens des Versicherungsnehmers vorliegt. Die Ersatzpflicht beruht auf einer nicht zu vermeidenden Gefährdung der Umgebung. Die Gefährdungshaftung ist im Haftpflichtgesetz (HaftPflG) geregelt.


👁 Siehe auch: Haftpflichtgesetz
👁 Siehe auch: Gefährdungshaftung

Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen

Schlagwort: Haftung, Haftungsarten