Hausratversicherung, Schadensnachweis / Belege
Version vom 18. März 2017, 08:44 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Den Wert des Hausrats schätzt man im Schadensfall, wenn keine Unterlagen wie Rechnungen vorhanden sind. Eine Werteliste und auch Fotos sind eine gute Grundlage konkreten Nachweis zu führen. Bei einem Schaden durch Einbruchdiebstahl ist u.a. eine Stehlliste zu erstellen, je genauer diese ist, um so besser.
Empfehlung: Heben Sie alle Kaufbelege auf und wenn Sie diese der Bequemlichkeit wegen in einem Schuhkarton aufbewahren. Noch besser nutzen Sie "bimpim" hier legen Sie in digitaler Form diesebelege ab. Daher gilt es im Schadensfall einige wichtige Punkte in der Vorgehensweise zu beachten:
- Schadensbegrenzung betreiben*
- vertragliche Obliegenheiten im Schadensfall beachten*
- Meldung des Schadenfalls*
- Dokumentation des Schadens*
- alle erstattungsfähigen Kosten ermitteln
- Beseitigung des Schadens
- Kontrolle durch den Versicherer
Siehe auch: Hausratversicherung, Schadensmeldung
Schlagwort: Hausratversicherung Schaden,