Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherung
Version vom 15. Februar 2017, 14:20 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Krankenversicherung gesetzliche, freiwillige Versicherungspflicht
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung kann sich versichern, wenn die keine Versicherungspflicht vorliegt. Dies ist der Fall bei:
- Personen, die freiberuflich oder selbständig tätig sind
- Beamten
- Studenten, die die Voraussetzungen zur studentischen Krankenversicherung nicht erfüllen
- Personen, die schwerbehindert sind
- Personen, deren Jahresbruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt
Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die die Zugangsvoraussetzungen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, auch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung eintreten können.
XYZ
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