D&O, börsennotierte Gesellschaften

Aus Versicherungen.org Wiki
Version vom 25. Januar 2017, 09:10 Uhr von Lokseims (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Penionskassen Gesellschaften mit Sitz oder Registrierung in den USA oder Kanada oder Gesellschaften, der…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Kredit- oder Finanzdienstleistungsunternehmen sowie Penionskassen Gesellschaften mit Sitz oder Registrierung in den USA oder Kanada oder Gesellschaften, deren Wertpapiere in den USA gehandelt werden. Der Versicherer gewährt jedoch allen versicherten Personen der hinzukommenden Tochtergesellschaften im Sinne des vorstehenden Absatzes vorläufige Deckung für die Dauer von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt der rechtswirksamen Gründung, des Erwerbs oder Umwandlung.

Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht eine Entschädigungsgrenze. Die maximale Leistung des Versicherers ist jedoch auf die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme beschränkt.

XXX Textänderungen erforderlich!!

Schlagwort: