Krankenversicherung private, Beitragsrückgewähr / Beitragsrückerstattung
In der Krankheitskostenvollversicherung erfolgt bei Leistungsfreiheit die Rückerstattung von Beiträgen.
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist vom Geschäftsergebnis des Versicherers abhängig.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Ist nicht vom Geschäftsergebnis abhängig und somit dem Versicherungsnehmer garantiert. Der Anspruch ist durch die AVB erklärt.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung variert von Versicherer zu Versicherer und ist von dem gewählten Tarif abhängig. Die Beitragsrückerstattung kann bis zu sechs Monatsbeiträgen betragen. Das bedeutet für einen Angestellten, dass er bei Berücksichtigung des Arbeitgeberanteils, für das leistungsfreie Jahr, quasi beitragsfrei versichert war.
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Beitragsrückerstattung, Beitragsrückgewähr, Rückerstattung