Krankenversicherung private, Heil- und Kostenplan
Version vom 3. Februar 2017, 15:04 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Der privat Versicherte sollte für die Zahnersatzbehandlungen immer einen Heil- und Kostenplan (HKP) dem Versicherer vorlegen und dies vor Behandlungsbeginn.
Nach Zustimmung / Leistungszusage des Versicherers kann dann die Behandlung erfolgen. Die meisten Versicherer sehen in ihren Bedingungen die Verpflichtung der Vorlage eines HKP vor.
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Schlagwort: Zahnbehandlung Heil- und Kostenplan Zahnersatz