Krankenversicherung private, Logopädie

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Die logopädische Therapieverordnung gehört zu den Heilmittelverordnungen. Sie müssen ärztlicherseits verordnet sein. Verordnungen erfolgen durch HNO-Ärzte, Kinderärzte, Kieferorthopäden und auch durch Hausärzte. Anwendung findet sie bei:

  • Stimmstörungen, Stimmtherapie
  • Sprechtstörung, Sprechtherapie
  • Sprachstörung, Sprachtherapie
  • Schluckbeschwerden, Schlucktherapie
  • Aphasie

Es erfolgen Einzelsitzungen (Ausnahme Gruppensitzung). Die Therapiedauer beträgt ca. 45 Minuten, ein- bis zweimal wöchentlich. Die Gesamtdauer der Therapie kann auch mehrere Jahre dauern.


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Schlagwort: Logopädie, Heilmittel
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