Berufshaftpflichtversicherung, Personenschaden
Version vom 19. April 2017, 08:48 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht. Personenschäden lösen häufig hohe Abfindungszahlungen aus und kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung zu achten.
⚠️ Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt i.d.R. keine Personenschäden, hier steht der Vermögensschaden im Vordergrund. Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet die Personenschäden.
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Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden, Abfindung, Abfindungsleistung, Abfindungsleistungen, Abfindungszahlung
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