Einbruchdiebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl
Version vom 23. April 2017, 15:23 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Zu unterscheiden ist zwischen dem einfachen Diebstahl, dem Einbruchdiebstahl und der Beraubung.
- Ein Einbruchdiebstahl ist das gewaltsame Eindringen in ein Gebäude (oder auch das Aufbrechen eines Behältnisses).
- Der Einbruchdiebstahl ist versichert.
- Die Beraubung trägt das Merkmal der Androhung oder Anwendung von Gewalt. Entreiss-Diebstahl zählt ebenfalls dazu.
- Die Beraubung ist versichert.
- Der einfache Diebstahl trägt nicht das Merkmal der Gewalt und des Einbruchs. Hierzu zählen auch der Trickdiebstahl,
- Taschendiebstahl und die Entwendung von Gegenständen aus dem Kfz und aus Gebäuden.
- Der einfache Diebstahl ist i.d.R. nicht versichert.
Nicht automatisch versichert ist der Einbruchdiebstahl aus Luft-, Wasser- und Motorfahrzeugen.
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Schlagwort: Diebstahl, einfacher Diebstahl, Beraubung, Trickdiebstahl, Taschendiebstahl