Kfz Versicherung
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Die Kfz-Versicherung gliedert sich in die Bereiche Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung auf. Wobei das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für den Halter eines Fahrzeuges zur sog. Pflichtversicherung zählt. Die Kaskoversicherung wiederum unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Im Rahmen Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung bereits beinhaltet.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschuldensunabhängig Schäden bei Verkehrsunfällen ab und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben, geregelt im Pflichtversicherungsgesetz. Der Beitragsaufwand zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist u.a. von den nachfolgenden Faktoren abhängig:
- Alter des Fahrers
- Fahrerkreis
- Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis
- Hersteller und Typ der Fahrzeugs
- Art des Fahrzeugs
- Baujahr des Fahrzeugs
- Wert des Fahrzeugs
- Jährliche Fahrleistung
- Schadenfreiheitsrabatt des Vorversicherers
- Regionalklasse
Die Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die nachfolgenden Ereignisse sind in der Kfz-Teilkaskoversicherung im Versicherungsschutz beinhaltet:
- Diebstahl und Raub
- Einbruchdiebstahl
- Brand und Explosion
- Glasbruchschäden
- Schäden an der Verkabelung aufgrund von Kurzschluss
- Marderbiss inkl. Folgeschäden – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
- unmittelbare Einwirkungen von Hagel, Überschwemmung, Sturm und Blitzschlag
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art – meist nur bei hochwertigen Tarifen -
Die Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Kfz-Vollkaskoversicherung beinhaltet u.a. die Teilkaskoversicherung und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbst verschuldeten Unfällenschäden ab.
Ergänzend zur Kfz-Teilkaskoversicherung sind in der Kfz-Vollkaskoversicherung die nachfolgenden Schäden im Versicherungsschutz beinhaltet:
- selbst verschuldete Unfallschäden
- Vandalismus – die mutwillige Beschädigung des versichernden Fahrzeugs durch einen fremden Dritten
- Bei der Kfz-Teilkaskoversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung kann der Beitragsaufwand durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden.
In der Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung sind Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt, die den vereinbarten Versicherungsschutz sicherstellen. Diese sind u.a.:
- gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeuges
- es besteht kein Versicherungsschutz beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
- der unberechtigte Gebrauch des Fahrzeuges muss verhindert werden
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