D&O, Rückwärtsversicherung / Rückwärtsdeckung
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Versicherungsschutz besteht auch für Schadensereignisse, die während der Dauer des Versicherungsvertrages eintreten und auf Pflichtsverletzungen beruhen, die vor Beginn des Versicherungsvertrages begangen wurden.
Vom rückwirkenden Versicherungsschutz sind Versicherungsfälle ausgenommen, die auf Pflichtverletzungen beruhen, die der vom Schadenereignis betroffenen versicherten Person bei Antragsstellung bekannt waren.
Schlagwort: Rückwärtsversicherung, Vergangenheitsschaden, Vergangenheitsschäden, rückwirkender Versicherungsschutz