Kfz Versicherung, Bagatellschaden
Schäden die unter 715 € liegen werden als Bagatellschäden bezeichnet.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) ist ein Bagatellschaden jeder Sachschaden an einem Auto, dessen Reparatur unter 715 Euro kostet. Typische Bagatellschäden sind zum Beispiel Kratzer im Lack oder kleinere Dellen. Der Laie kann kaum abschätzen, ob ein Fahrzeugschaden ein Bagatellfall ist oder nicht. Deshalb sollte jeder Pkw-Schaden dokumentiert und der Kfz-
lschäden wird normalerweise kein Kfz-Gutachter hinzugezogen. Ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt genügt für die Regulierung.
Keine Kostenübernahme eines Gutachters
Bei einem Bagatellschaden muss die Versicherung des Verursachers die Kosten eines Sachverständigen nicht tragen. Beauftragen Sie einen, können Sie demnach auf diesen Kosten sitzen bleiben.
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