Krankenversicherung private, Hausfrauen
Version vom 18. Juli 2017, 12:01 Uhr von Smieskol (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ * '''Private Krankenversicherung'''<br /> Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang.<br /> Vorgabe der Tarif…“)
- Private Krankenversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang.
Vorgabe der Tarifleistungen ambulant..., stat... usw – mit einem ambulanter jährlichen Selbstbehalt von XXX €.
- Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Eintrittsalter bis | 30 Jahre | 35 Jahre | 40 Jahre | 45 Jahre | 50 Jahre | 55 Jahre | 60 Jahre |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Vollversicherung | € | € | € | € | € | € | € |
Pflegeversicherung | € | € | € | € | € | € | € |
Gesamtbeitrag | € | € | € | € | € | € | € |
- Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsfrei: In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
• der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt muss im Inland liegen,
• es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis vorliegen (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
• keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht bestehen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung ausser Acht),
• es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über XXX 400 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob XXX 450 €).
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau