Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug
Version vom 11. April 2017, 15:35 Uhr von Kap-Gallo (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „frameless|miniatur“ durch „<span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span>“)
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. D.h. Der Beitragsanteil der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.
👁 Siehe auch: XXX
Alle Einträge zur privaten Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug