Transportversicherung, Valorenversicherung

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Die Valorenversicherung ist eine spezielle Art der Transportversicherung wertvoller Gegenstände. Überwiegend wird das Risiko mit einer Allriskpolice (Allgefahrendeckung )versichert und eignet sich für Unternehmen der Bereiche:


- Schmuckhändler
- Juweliere
- Händler von Uhren
- Händler von Edelsteinen
- Großhändler von Valorensortiment - Produzenten von Valorensortiment - Geldinstitute
- Spezialtransportunternehmen (Werttransporteure)


Der Versicherungsumfang der Valorenversicherung ist meist eine Allgefahrenversicherung in der die nachfolgenden Waren versichert sind:

  • Waren des Uhrengewerbes
  • Waren des Juweliergewerbes
  • Waren des Edelsteingewerbes
  • dazugehörendes Rohmaterial
  • dazugehörende Halbfabrikate
  • dazugehörende Fertigfabrikate


Versicherte Schäden der Valorenversicherung

Unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen alle Schäden während der Vertragslaufzeit, die die versicherte Ware ausgesetzt ist.


Nicht versicherte Gefahren / Risiken in der Valorenversicherung

Nicht unter den Versicherungsschutz der Valorenversicherung fallen die nachfolgenden Ereignisse;

  • Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik
  • Aussperrung
  • Arbeitsunruhen
  • terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Schäden durch Untreue, Betrug, Unterschlagung
  • vorsätzliche Handlungen, z.B. Diebstahl durch den Versicherungsnehmer
  • nicht Beachtung von gesetzlichen oder behördlichen Auflagen oder Bestimmungen


Örtlicher Geltungsbereich

  • während des Aufenthalts in den eigenen Geschäftsräumen unter Einhaltung der Aufbewahrungs- und Sicherheitsvorschriften lt. Versicherungsvertrag
  • während des Aufenthalts ausserhalb der eigenen Geschäftsräume bei Kunden, Heimarbeitern, Bearbeitungsstätten, Kommissionären
  • während der Mitführung als Begleittransport, Geschäftsgang oder Botengang im persönlichen Gewahrsam des Versicherungsnehmers auf dem direkten Weg von einem Ort zum anderen
  • bei Fahrten mit Kraftfahrzeugen im Rahmen der Kraftfahrzeugklausel
  • während des Hotelaufenthalts oder einer anderen Beherbergungsstätte

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