Transportversicherung, international gebräuchliche Vertragsbestimmungen
International Commercial Terms
Hierbei handelt sich um international und gebräuchliche Vertragsbedingungen, die im grenzüberschreitenden Verkehr, mangels eines int. Handelsrechts (im besonderen Maße Kosten- sowie Risikoverteilung) die gegenseitigen Pflichten zwischen Verkäufer u. Käufer regeln. Diese internationalen Vertragsbestimmungen regeln wann die Risikotragung für die Ware vom verkäufer auf den Käufer übergeht.
FOB (Free on board): Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten bis über die Schiffsreling zu bringen, ab dann trägt der Käufer alle Kosten und Risiken, auch den Abschluss einer Versicherung.
CIF (Cost, Insurance, Freight)
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware an Bord des Schiffs zu bringen, eine Seetransportversicherung abzuschließen und die Kosten hierfür zu tragen.
DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer trägt alle Kosten und Risiken einschließlich Versicherung, Zoll und Entladung bis zu einem vereinbarten Ort im Zielland.