Bausparen, Absicherung nachrangige
'Bausparen, Absicherung nachrangige
Die meisten Immobilienkäufe sind kreditfinanziert. Durch die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuches sichern sich die Kreditgeber (Banken, Bauspaerkassen...) gegen Verluste ab. Bei mehreren Kreditgebern muss eine Reihenfolge der Eintragung festgelegt werden. Sollte der Kunde die Zins- und Tilgungsleistungen nicht mehr leisten können, wird die Immobilie (zwangs-)versteigert. Aus dem Versteigerungserlös erhält allerdings nur der Gläubiger, der an erster Rangstelle im Grundbuch steht, garantiert die komplette Darlehenssumme zurück.
Alle weiteren Gläubiger sind nachrangig und tragen ein wesentlich höheres Ausfallrisiko. Für eine nachrangige Absicherung im Grundbuch muss der Kunde daher meist Zinsaufschläge in Kauf nehmen. Bausparkassen dagegen erheben auch keine höheren Zinsen, wenn sie an zweiter oder dritter Rangstelle eingetragen werden.
Schlagwort:
erstrangige Darlehen, Grundschuld