Testament
Version vom 22. April 2018, 05:37 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
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Nur ein Drittel aller Deutschen haben ein Testament gemacht. Liegt kein Testament vor tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass bei kinderlosen Ehepaaren, der überlebende Partner nur Miterbe ist, da zwischen den Eheleuten keine Verwandtschaft besteht. Miterben sind dann die Verwandten erster und zweiter Ordnung.
- eigenhändiges und öffentliches Testament
Zu unterscheiden ist zwischen dem „eigenhändigen Testament“ und dem „öffentlichen, notariellen Testament". Beide Testamente sind gleichrangig. Die Unterschiede:
- Formvorschriften
👁 Siehe auch: Erbfolge