Unfallversicherung private, Ausschlüsse
Version vom 2. Februar 2017, 06:11 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge)
Ausschlüsse der privaten Unfallversicherung:
nicht versicherbare Personen
- Personen, die als geistig behindert oder psychotisch geltenden
- Personen, die als dauernd Schwer- bzw. Schwerstpflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung eingestuft sind
nicht versicherbare Ereignisse
- Unfälle aufgrund von vorsätzlichen Straftaten und/oder deren versuche
- Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfall, epileptischer Anfälle oder Krampfanfälle
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen
- Unfälle der versicherten Person als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges
- Unfälle als Teilnehmer einer Fahrtveranstaltungen, deren Zweck die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ist, inklusive deren Übungsfahrten
- Unfälle im mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang von Kernenergie
ausgeschlossene Gesundheitsschädigungen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Strahlen
- Gesundheitsschädigungen aufgrund von Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper der versicherten Person
- Gesundheitsschädigungen durch Infektion, mit außer die Infektionsklausel ist vereinbart
- Gesundheitsschädigungen aufgrund der Einnahme von flüssigen oder festen Stoffen durch den Schlund
- Gesundheitsschädigungen aufgrund krankhafter Störungen ausgelöst durch psychische Reaktionen
- Bauch- oder Unterleibsbrüche
- Gesundheitsschädigungen an Bandscheiben und Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen
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