Unfallversicherung private, örtlicher / zeitlicher Geltungsbereich

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Die gesetzliche Unfallversicherung ist nur bei der Entsendung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber mit Sitz im Inland ins Ausland gültig.

Die private Unfallversicherung leistet, im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, ohne örtliche und zeitlicher Begrenzung mit weltweitem Geltungsbereich und dies 24 Stunden am Tag,


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