Rentenversicherung gesetzliche, Altersgrenze
Version vom 28. Mai 2018, 05:29 Uhr von Meier (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Als Altersgrenze wird die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch bezeichnet.“)
Als Altersgrenze wird die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres als Voraussetzung für einen Rentenanspruch bezeichnet.