Krankenversicherung private, ambulante Operationen
Vor jeder ambulanten Operation erfolgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt/ Ärzten über die Risiken, den Erfolgsaussichten und Alternative Behandlungsformen sowie der Nachbehandlung. Der Gesundheitszustand und die Narkosefähigkeit wird festgestellt. I.d.R. wird der Patient nach wenigen Stunden entlassen.
Beispiele:
- Entfernen von Hauttumoren u. Muttermalen,
- Krampfaderoperationen,
- Bandscheibenoperationen,
- Leistenbruchoperationen,
- Herzschrittmacheroperationen,
- Rachenmandeloperationen,
- grauer und grüner Staroperationen (Katarakt/Glaukom),
- Arthroskopischeoperationen
- nicht abschließend.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
Schlagwort: ambulante Operation, ambulante Operationen
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