Rentenversicherung gesetzliche, Rentenanspruch bei Erwerbsunfähigkeit
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Rentenanspruch | Erwerbsfähigkeit (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) |
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volle Rente | unter 3 Stunden täglich |
halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit: volle Rente) | 3 bis unter 6 Stunden täglich |
keine Rente | 6 Stunden oder mehr täglich; Ausnahme: Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleichwertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können |